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Gefängnisse Kanton Zürich
Beschreibung
In der Halbgefangenschaft Winterthur können Frauen und Männer, die zu einer Freiheitsstrafe von maximal 12 Monaten verurteilt worden sind, ihre Strafe in der Vollzugsform der so genannten Halbgefangenschaft absitzen.
Ziel der Halbgefangenschaft ist es, der verurteilten Person trotz des Strafvollzugs den Verbleib in ihrem beruflichen und sozialen Umfeld zu ermöglichen.
Voraussetzung für eine Strafverbüssung in Halbgefangenschaft ist deshalb, dass die verurteilte Person einer beruflichen Tätigkeit nachgeht, ein Studium absolviert oder an einem Arbeitslosenprogramm teilnimmt. Diese Tätigkeit muss während der gesamten Dauer der Haft ausgeübt werden.
Zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit hält sich die verurteilte Person ausserhalb der Halbgefangenschaft Winterthur auf, während sie die Nacht und die Wochenenden in der Institution zu verbringen und dafür ein Kostgeld zu entrichten hat.
Weitere Informationen
Gefängnisse Kanton Zürich
Halbgefangenschaft Winterthur
Palmstrasse 2
8411 Winterthur
Telefon
052 233 57 28
Fax
052 233 28 85
E-Mail
halbgefangenschaft.winterthur@ji.zh.ch
