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Bewährungs- & Vollzugsdienste
Überblick
Die Bewährungs- und Vollzugsdienste sind Vollzugsbehörde und Bewährungshilfe. Sie fördern die Rückfallverminderung von straffälligen Personen und leisten damit einen Beitrag zur gesellschaftlichen Sicherheit. Übernahme von Eigenverantwortung und soziale Integration der Straffälligen gehören zu den wichtigen Zielen. Die Mitarbeitenden der Bewährungs- und Vollzugsdienste berücksichtigen in Ihrer Arbeit die spezifischen Delikte, das Risikopotential und den Entwicklungsbedarf der Klientschaft.
Die Bewährungs- und Vollzugsdienste
- regeln den Vollzug von gerichtlich angeordneten Freiheitsstrafen, gemeinnütziger Arbeit und strafrechtlichen Massnahmen
- führen Lernprogramme durch
- führen Bewährungshilfe und Weisungskontrollen bei bedingten Freiheitsstrafen durch, nach einer bedingten Entlassung aus einer Freiheitsstrafe oder bei Massnahmen
- regeln die ambulanten und stationären Massnahmen und vermitteln Therapeutinnen und Therapeuten oder Therapieeinrichtungen
- verfassen Berichte und Anträge an Gerichte und Strafverfolgungsbehörden
- bieten den inhaftierten Personen während der Untersuchungs- und Sicherheitshaft und nach der Entlassung Betreuung und Sozialberatung an
- führen Schuldensanierungen durch
Die Betreuungs- und Vollzugsarbeiten werden von 140 Mitarbeitenden in 13 Teams ausgeführt. Sie haben im Allgemeinen eine Grundausbildung in Sozialarbeit, Recht oder Administration. Daneben betreuen 60 freiwillige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Strafgefangene in Untersuchungshaft und Gefängnisvollzug.
Weitere Informationen
Amt für Justizvollzug
Bewährungs- und Vollzugsdienste
Feldstrasse 42
Postfach
8090 Zürich
Telefon
043 259 81 11
Fax
043 259 84 41
E-Mail
info-bvd@ji.zh.ch
