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Strafen & Haft
Das Amt für Justizvollzug führt hoheitlich ausgesprochene Anordnungen, d.h. Freiheitsstrafen, Massnahmen und Haft durch, organisiert und überwacht die Durchführung von gemeinnütziger Arbeit, überprüft die Einhaltung von Weisungen und vollzieht Ersatzfreiheitsstrafen nicht bezahlter Geldstrafen und Bussen.
Das Amt für Justizvollzug ist in allen Phasen der Strafjustiz mit verschiedenen Aufträgen engagiert:
Während des Gerichtsverfahrens bis zur Rechtskraft eines Urteils:
- Durchführung der Sicherheitshaft und des vorzeitigen Straf- und Massnahmenvollzugs
Nach der Verurteilung:
- Bei bedingten Freiheitsstrafen: Bewährungshilfe, Weisungskontrollen, Durchführung von Lernprogrammen.
- Bei unbedingten Freiheitsstrafen: Vollzug der Strafe in den Vollzugsformen Halbgefangenschaft, offener / geschlossener Vollzug.
- Bei gemeinnütziger Arbeit: Vollzug der gemeinnützigen Arbeit
- Bei therapeutischen Massnahmen: Vollzug der ambulanten oder stationären Massnahmen und Verwahrungen in der geeigneten Institution oder beim geeigneten Therapeuten.
- Nach der Entlassung aus dem Freiheits- oder Massnahmenvollzug bis zum Ablauf der Probezeit: Bewährungshilfe, Weisungskontrolle.
- Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen für nicht bezahlte Geldstrafen und Bussen.
Neben den Aufgaben im Rahmen der Strafjustiz erfüllt das Amt für Justizvollzug im Auftrag des Migrationsamtes ausländerrechtliche Zwangsmassnahmen.
