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Gewerbe & Arbeit
Im Rahmen des Strafvollzugs sind die Eingewiesenen gem. Art. 81 StGB zur Arbeit verpflichtet. Sie haben die Möglichkeit, in den zeitgemässen Gewerbebetrieben Vollzugseinrichtungen Arbeitseinsätze zu leisten bis hin zu einer Berufsausbildung zu absolvieren.
Des Weitern verfügen die Einrichtungen des Justizvollzugs Kanton Zürich über reichhaltige Angebote.
