Da der Strafvollzug in der umfassenden Kompetenz der Kantone liegt, haben sich Appenzell-Innerrhoden, Appenzell-Ausserrhoden, Glarus, Graubünden, Schaffhausen, St. Gallen, Thurgau und Zürich zur gemeinsamen Regelung und Organisation des Strafvollzuges im Ostschweizer Strafvollzugskonkordat zusammengeschlossen.
Oberstes Organ des Konkordats ist die Ostschweizer Strafvollzugskommission, bestehend aus je einem Vertreter oder einer Vertreterin der Regierung der beteiligten Kantone.