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Der Datenschutz stellt auf der anderen Seite sicher, dass die Privatsphäre von natürlichen und juristischen Personen geschützt ist. Wenn Informationen über Personen beschafft, verarbeitet oder bekanntgegeben werden, stellt dies eine Einschränkung von verfassungsmässigen Grundrechten wie der persönlichen Freiheit und dem Recht auf Privatsphäre dar. Mit dem Informations- und Datenschutzgesetz (IDG) werden die notwendigen Regeln aufgestellt und der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich wacht darüber, dass diese eingehalten werden.
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