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Öffentlichkeitsprinzip


Das Informations- und Datenschutzgesetz in Kürze

Das Informations- und Datenschutzgesetz (IDG) legt die Grundsätze fest, wie die öffentlichen Organe mit Informationen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern umgehen. Die kantonalen Behörden informieren aktiv, d.h. von sich aus über die Geschäfte, die von allgemeinem Interesse sind. Die Website der kantonalen Koordinationsstelle IDG führt Sie zu den gesuchten Informationen rund um das Öffentlichkeitsprinzip.

Datenschutz

Der Datenschutz stellt auf der anderen Seite sicher, dass die Privatsphäre von natürlichen und juristischen Personen geschützt ist. Wenn Informationen über Personen beschafft, verarbeitet oder bekanntgegeben werden, stellt dies eine Einschränkung von verfassungsmässigen Grundrechten wie der persönlichen Freiheit und dem Recht auf Privatsphäre dar.

 

Mit dem Informations- und Datenschutzgesetz (IDG) werden die notwendigen Regeln aufgestellt und der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich wacht darüber, dass diese eingehalten werden.

Weitere Informationen

Falls Sie weitere Informationen zur gesetzlichen Grundlage des Öffentlichkeitsprinzips, zum Verzeichnis der Informationsbestände oder zum Informationszugang nach IDG suchen, finden Sie diese hier.


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