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Dem Amt für Justizvollzug obliegt der Straf- Massanhmenvollzug und die Durchführung der verschiedenen Haftarten. Dem Amt kommt dabei eine Doppelfunktion zu: - Als Vollzugsbehörde sind die Bewährungs- und Vollzugsdienste für die Durchführung der verschiedenen Sanktionen verantwortlich und weisen diese in die entsprechenden – auch ausserkantonalen – Vollzugsinstitutionen ein bzw. führen Programme und Bewährungshilfe durch.
- Als Vollzugsinstitutionen nehmen die Gefängnisse Kanton Zürich, die Strafanstalt Pöschwies, das Massnahmenzentrum Uitikon und die Halbgefangenschaft Winterthur von den – auch ausserkantonalen – Vollzugs- und Strafverfolgungsbehörden eingewiesenen Insassen auf.
Von den gesetzlichen Grundlagen leiten sich die nachfolgenden Aufgaben für den Justizvollzug Kanton Zürich ab:
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