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Aufgaben


Dem Amt für Justizvollzug obliegt der Straf- Massanhmenvollzug und die Durchführung der verschiedenen Haftarten.

Dem Amt kommt dabei eine Doppelfunktion zu: 

  • Als Vollzugsbehörde sind die Bewährungs- und Vollzugsdienste für die Durchführung der verschiedenen Sanktionen verantwortlich und weisen diese in die entsprechenden – auch ausserkantonalen – Vollzugsinstitutionen ein bzw. führen Programme und Bewährungshilfe durch.
  • Als Vollzugsinstitutionen nehmen die Gefängnisse Kanton Zürich, die Strafanstalt Pöschwies, das Massnahmenzentrum Uitikon und die Halbgefangenschaft Winterthur von den – auch ausserkantonalen – Vollzugs- und Strafverfolgungsbehörden eingewiesenen Insassen auf.

 

Von den gesetzlichen Grundlagen leiten sich die nachfolgenden Aufgaben für den Justizvollzug Kanton Zürich ab:

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Rechtliche Grundlagen

Schweizerisches Strafgesetzbuch
Richtlinien des Ostschweizer Strafvollzugs-Konkordates
Datei : Straf- und Justizvollzugsgesetz.pdf Grösse: 154 KB Justizvollzugsgesetz (154 KB)
Datei : Justizvollzugsverordnung.pdf Grösse: 198 KB Justizvollzugsverordnung (198 KB)
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© 2009 Amt für Justizvollzug des Kantons Zürich